Bitte! recht freundlich
Wir haben nun eine ganze Weile überlegt, wie wir das Folgende in diplomatische Worte kleiden, ohne beleidigt zu wirken oder unsere Patient:innen noch weiter zu verärgern. Aber wir wollen nicht drumherum reden, wir wollen wie gewohnt ehrlich sein und benennen klar das Problem:
Wir sind alle angespannt – seit Jahren diese Pandemie, dieser furchtbare Krieg – die Nerven liegen blank. Das verstehen wir. Denn – unsere liegen genauso blank wie Ihre. Unser Personal ist nur noch zur Hälfte vorhanden, der Rest ist krank oder befindet sich in Quarantäne. Trotzdem geben die verbliebenen Mitarbeiterinnen alle ihr Bestes, um unseren Patient:innen zu helfen. Das wird aber leider verkannt. Immer öfter werden sie äußerst unfreundlich behandelt, Patient:innen scheinen zu glauben, wir wollten ihnen Böses – wir wollten ihnen nicht helfen – wir wüssten nicht, was bei einer Covid-Infektion zu tun ist – wir wollten nicht krank schreiben – wir würden sie extra lange warten lassen – etc. pp. Nichts von alldem trifft zu und selbstverständlich erhalten sie von uns auch eine Krankschreibung – wenn Sie denn krank sind … Es ist für uns nicht immer leicht, unter all den Vorwürfen und Anfeindungen freundlich zu bleiben – manchmal geht’s auch schief. Dafür entschuldigen wir uns, bitten aber gleichzeitig um Verständnis. Denn wir sind sicher – ein bisschen mehr gegenseitiges Verständnis – und allen ginge es besser.
Viele Unstimmigkeiten beziehen sich auf das Vorgehen bei einer Covid-Infektion – daher zu ihrer Information hier die aktuellen offiziellen Regelungen in einer Presseerklärung des Kreisgesundheitsamtes:
Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen informiert zum Umgang mit Ergebnissen von Antigen-Schnelltests
Personen, die ein positives Testergebnis eines medizinischen Antigen-Schnelltestes erhalten haben, sind gemäß § 3 Abs. 1a der Quarantäneverordnung NRW verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben und sich möglichst von den restlichen Mitgliedern des Haushaltes abzusondern.
Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses eines solchen Schnelltests ist das Gesundheitsamt des Kreises unter der Telefonnummer 02162 – 39 2939 oder per Mail (gesundheitsamt@kreis-viersen.de) zu kontaktieren.
Da ein medizinischer Antigen-Schnelltests im Vergleich zu einem PCR-Test eine nicht so hohe Verlässlichkeit aufweist und ein positives Ergebnis eines solchen Tests zunächst nur einen Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 auslöst, sollte das Ergebnis durch einen PCR-Test bei einem Hausarzt oder einem Corona Untersuchungszentrum verifiziert werden, um die Infektion offiziell bestätigen zu können.
Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, sind zudem verpflichtet, sich gemäß § 4 Abs. 1 der Quarantäneverordnung NRW unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitgliedes in Quarantäne zu begeben.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Antigen-Schnelltest immer nur eine zeitlich begrenzte Aussagekraft hat und bei einem negativen Ergebnis nicht zu falscher Sicherheit und zur Vernachlässigung der AHA+L Schutzmaßnahmen (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske und regelmäßiges Lüften) führen darf.
Für die nun durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) empfiehlt sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch das Robert Koch Institut bei positiven Testergebnissen ebenfalls eine eigenverantwortliche häusliche Absonderung und eine Verifizierung des Ergebnisses durch einen PCR-Test.
Zur Durchführung des Tests können Sie die freiwillige häusliche Absonderung unterbrechen. Beachten Sie dabei bitte entsprechende geltende Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2 Maske).